C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes
Nutzungsberechtigung, Benutzerausweis
Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule unter Beteiligung der schulischen Gremien. Insbesondere der Internetanschluss darf nur für schulische Zwecke genutzt werden.
Der Gebrauch der Drucker ist nur bei einem engen schulischen Bezug gestattet und auf das Notwendigste zu beschränken.
Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.
Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich. Vom letztgenannten Punkt sind nur Kollegiaten bei Arbeiten im Leseraum ausgenommen.
Aufsichtspersonen
Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen, die im Aufsichtsplan einzutragen ist. Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden.
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