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Hausordnung am Rottmayr-Gymnasium Laufen

(gültig ab 01.08.2010)

 

1. Zielsetzung und Allgemeines
2. Grundsätzliches
3. Unterrichtsbetrieb
4. Die Mensa
5. Verhalten bei Feueralarm und bei Bedrohungslagen
6. Ordnung und Sauberkeit
7. Rauchen und Alkohol
8. Fehlen im Unterricht, Beurlaubungen, Befreiungen
9. Schlusswort


Hausordnung_2010.pdf

Gesamte Hausordnung als PDF-Datei


1. Zielsetzung und Allgemeines



Die Hausordnung soll ein ungestörtes Zusammenleben im Schulalltag und einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts ermöglichen. Die Hausordnung ergänzt und präzisiert die Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes  über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und die Gymnasialschulordnung (GSO). Verstöße gegen diese Hausordnung werden durch die Schulleitung und die zuständigen  Gremien der Schule auf der Grundlage von BAyEUG und GSO geregelt.

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2. Grundsätzliches



2.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme

Allgemein übliche Umgangsformen wie Höflichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Verbindlichkeit, offenes Aufeinanderzugehen und Kooperation unter Schülern, Lehrern und dem Personal sollen das Miteinander im Schulalltag erleichtern. Dies gilt insbesondere auch gegenüber körperbehinderten Mitgliedern der Schulgemeinschaft.Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft achten auf angemessene Bekleidung.

2.2 Gefahren, Gefährdung und Sicherheit

Gefährliches und unfallträchtiges Verhalten muss unterbleiben. Hierzu gehört u. a. das Werfen von Gegenständen  (z. B. Schneebälle), Laufen auf den Gängen,  Skateboard- und Rollerskatefahren im Schulgelände und Sitzen auf  Fensterbänken. Ballspiele und andere sportliche Aktivitäten sind auf den für die „Bewegte Pause“ vorgesehenen Flächen im Schulgelände möglich.
Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen ist das Barfußlaufen auf dem Schulgelände untersagt.
Schüler, die mit dem Fahrrad oder einem Kraftfahrzeug (Auto, Roller, Motorrad) in die Schule fahren, sind zu besonders umsichtigem Verhalten und einer der Situation angepassten Fahrweise angehalten. Dies gilt nicht nur im Schulgelände, sondern auch im  Umfeld des Schulgeländes.
Fluchtwege im Schulgebäude und Zufahrten für Einsatzfahrzeuge im Schulgelände sind unbedingt freizuhalten und dürfen nicht zugeparkt werden.
Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden!
Jeder ist verpflichtet, Gewalttaten oder Informationen über Androhung von Gewaltdelikten  der Schulleitung oder einer Person seines Vertrauens zu melden. Schulfremde oder unbekannte Personen sollte man freundlich ansprechen, ihnen bei Bedarf Hilfe anbieten bzw. ihre Anwesenheit im Schulgebäude im Verdachtsfall der Schulleitung, dem Hausmeister oder einem Aufsicht führenden Lehrer melden.
Die Schule kann bei Diebstahl nicht haften. Deshalb müssen Fahrräder abgesperrt werden und es dürfen Wertgegenstände und Geld nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

2.3 Umgang mit Gegenständen der Schuleinrichtung

Das bewegliche und unbewegliche Eigentum der Schule sowie das Eigentum anderer ist schonend zu behandeln.  Für mutwillige oder fahrlässige Sachbeschädigungen werden die Verursacher und  die Beteiligten zur Rechenschaft gezogen. Jeder ist verpflichtet, Vandalismus gegen Einrichtungen der Schule unverzüglich einer Vertrauensperson zu melden.

2.4 Aushänge im Schulhaus

Aushänge im Schulhaus müssen vom Schulleiter genehmigt werden und sind mit dem Schulstempel zu versehen.

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3. Unterrichtsbetrieb



3.1 Unterrichtsbeginn und Anwesenheitspflicht

Pünktliches Erscheinen zum Unterricht und zu verbindlichen Schulveranstaltungen ist Pflicht. Insbesondere vor Beginn des Unterrichts sowie nach den Pausen müssen die Schülerinnen und Schüler so zeitig in oder vor den Unterrichtsräumen sein, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann. Die Klassenzimmer werden um 7:35 Uhr von den Aufsicht führenden Lehrern geöffnet. Fachräume und Turnhallen werden von den Fachlehrern aufgesperrt und dürfen nur in Anwesenheit eines Fachlehrers betreten werden. Ausnahmen regelt die Schulleitung. [Kraftraum!]
Alle Unterrichtsräume sind von den Lehrkräften abzusperren, wenn dort kein Unterricht stattfindet.
Wenn bis spätestens zehn Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft anwesend ist, so benachrichtigt der Klassensprecher das Sekretariat.

 

3.2 Stundeneinteilung und Unterrichtsbeginn

 

    

Normaler Stundenplan

Kurzstundenplan

1. Stunde

07:55  -  08:40

07:55  -  08:35

2. Stunde

08:40  -  09:25

08:35  -  09:15

3. Stunde

09:25  -  10:10

09:15  -  09:55

    Pause

10:10  -  10:30

09:55  -  10:15

4. Stunde

10:30  -  11:15

10:15  -  10:50

5. Stunde

11:15  -  12:00

10:50  -  11:25

6. Stunde

12:00  -  12:45 (evtl. Mittagspause)    

11:25  -  12:00

7. Stunde

12:45  -  13:30 (evtl. Mittagspause)

8. Stunde

13:30  -  14:15

9. Stunde

14:15  -  15:00

10. Stunde

15:00  -  15:45

11. Stunde    

15:45  -  16:30

 

 

3.3 Stundenwechsel

Raumwechsel werden rasch und störungsfrei vorgenommen. Schüler, die nach Doppelstunden  über die Vormittagspause hinweg vorzeitig aus dem Sportunterricht kommen, halten sich bis zum Beginn der Folgestunde in der Aula oder im Kioskbereich auf.

3.4 Pausen

Zu Beginn der Vormittagspause verlassen die Schüler die Klassenzimmer und begeben sich in die Pause. Die Klassenzimmer werden von den Lehrern der dritten Stunde ab- und von den Aufsicht führenden Lehrkräften nach Pausenende wieder aufgesperrt.

Die Schüler halten sich bei schlechtem Wetter in der Mensa, Aula, dem Übergangsraum zwischen A- und B-Trakt und in den Gängen des Erdgeschosses auf. Der Aufenthalt im Kellergeschoss und im Fahrradkeller während der Pause ist untersagt.
An Tagen mit schönem Wetter werden die Schüler angehalten, sich ins Freie  zu begeben. Die Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 dürfen das Schulgelände während der Vormittagspause nicht verlassen.  

3.5 Aufenthaltsräume

Aufenthaltsräume werden auf Grund der sich ständig ändernden Situation zu Beginn eines jeden Schuljahres von der Schulleitung bekanntgegeben.

3.6 Betreten und Verlassen des Schulgeländes

Ab 7:10 Uhr stehen die Aula und der Übergangsflur im Erdgeschoss als Aufenthaltsräume zur Verfügung.
Aus Haftungsgründen ist es den Schülern der Klassen 5 – 10 untersagt, das Schulgelände während der Unterrichtszeit, in Zwischen- und Freistunden und in der Vormittags-Pause zu verlassen. Die Mittagspause (6. bzw. 7. Stunde) gilt nicht als Unterrichtszeit, sodass Schülerinnen und Schüler während dieser Zeit das Schulgelände verlassen dürfen.  
Ausnahmen von diesen Regeln bedürfen ebenso einer Genehmigung durch den Schulleiter wie eine Nutzung schulischer Räume und/oder Einrichtungen außerhalb der Unterrichtszeiten.

3.7 Unterrichtsfremde Gegenstände, digitale Speichergeräte, Bild- und Tonaufnahmen

Das Mitbringen und Mitführen von  Gegenständen, von denen eine Gefahr für einen selbst und für andere ausgehen kann, ist den Schülerinnen und Schülern strikt untersagt (vgl. hierzu auch Art. 56 BayEUG).
Sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände sind Mobiltelefone und digitale Speicher- und Wiedergabegeräte jeglicher Art, die nicht zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden, auszuschalten. In besonderen Fällen kann der Schulleiter oder die Aufsicht führende Lehrkraft Ausnahmen von dieser Regel zulassen.
Mitgeführte Speichermedien aller Art und das Zubehör wie etwa Kopfhörer und Kabel dürfen im Schulgelände nicht offen getragen werden.
Bei schriftlichen Leistungserhebungen gilt ein eingeschaltetes, bei der Abiturprüfung bereits ein ausgeschaltetes Mobiltelefon oder jedes andere digitale Speichermedium als Unterschleif!
Laptops und Notebooks dürfen von  Schülerinnen und Schülern ab der  10. Jahrgangsstufe in Freistunden und Pausen verwendet werden, wenn dies eindeutig schulischen Zwecken dient.
Bild- und Tonaufnahmen sowie die Wiedergabe nicht genehmigter Bild- und Tonaufnahmen sind generell verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Die Veröffentlichung von Bildmaterial über Schulveranstaltungen im Internet bedarf der Genehmigung des Schulleiters. Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler können der Veröffentlichung personenbezogenen Bildmaterials im Internet widersprechen.

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4. Die Mensa



Die Mensa steht Schülern, Lehrern und Mitgliedern des Personals des Rottmayr-Gymnasiums und anderer Schulen ab 12:00 Uhr als Speisesaal zur Verfügung. Darüber hinaus soll sie ein Ort der Begegnung und der Kommunikation sein. Es liegt im Interesse aller, wenn jeder auf angemessene Tischmanieren achtet, den Tisch sauber hinterlässt und das benutzte Geschirr in die bereitgestellten Geschirrwägen stellt.

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5. Verhalten bei Feueralarm und bei Bedrohungslagen



Für den Brand- und Bedrohungsfall wird ein eigenes Konzept mit einem Leitfaden für Brand- und Bedrohungslagen erstellt.
Allgemein gilt: Feueralarm wird durch einen an- und abschwellenden Signalton ausgelöst. Die im Klassenzimmer anwesende Lehrkraft entscheidet, ob die Schülerinnen und Schüler den Raum verlassen oder vor Ort auf Rettung warten. Für das Verlassen gelten die in den Klassenräumen ausgehängten Pläne für die Fluchtwege. Fenster und Türen werden geschlossen, aber nicht abgeschlossen! Die Schülerinnen und Schüler verlassen gegebenenfalls unter Anleitung des Lehrers das Klassenzimmer bzw. die Fachräume über den nächsten rauchfreien Rettungsweg und begeben sich zügig zum Sammelplatz (Geh- und Radweg, Sappelwiese, östlich des Schulgeländes). Hier stellen sich die Schüler und Schülerinnen nach Klassen geordnet auf. Es folgt eine Kontrolle auf Vollzähligkeit der Klasse. Fehlende Schüler werden unverzüglich dem Schulleiter und dem Sicherheitsbeauftragten der Schule (StR Dr. Döring) gemeldet.
Der Lehrer hält die Schüler bis zur Entwarnung bzw. im Ernstfall bis zur Bekanntgabe weiterer Anweisungen am Sammelplatz. Der Einsatz von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen sowie von Einsatzkräften darf auf keinen Fall behindert werden.
Im Fall von Gewaltdelikten erfolgt eine der Situation angepasste Klardurchsage. Das Verhalten ist gemäß dem Leitfaden für Bedrohungslagen situationsgerecht anzupassen.

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6. Ordnung und Sauberkeit



Die Schule soll für alle Mitglieder der Schulfamilie und für Besucher ein Lebensraum sein, in dem sich alle wohlfühlen. Deshalb sollen alle dazu beitragen, dass Verschmutzungen vermieden bzw. umgehend beseitigt werden.
Zur Entsorgung von Abfällen stehen in den Klassenzimmern und in den Gängen Container für die Trennung und Beseitigung von Müll zur Verfügung.
Für die Sauberkeit in der Aula, im Übergangsbereich im Erdgeschoss am Kiosk und in der Mensa sind die Schüler verantwortlich. Hierzu ist die SMV angehalten, einen Ordnungsdienst zu organisieren, der die Einhaltung dieses Gebotes kontrolliert.
Für die Sauberkeit in den Räumen der Schule, insbesondere aber der sanitären Einrichtungen, ist jeder Einzelne verantwortlich, nicht nur das Reinigungspersonal und der Hausmeister der Schule. Festgestellte Schäden an der Einrichtung werden sofort gemeldet.
Die Bestimmungen der Hausordnung erstrecken sich auch auf den Computerraum. Die hierfür geltende Raumordnung ist ebenso Teil dieser Hausordnung wie die Bedingungen für Computer-Nutzung.
Für Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer sind die Klassen selbst bzw. die Ordnungsdienste zuständig. Nach Unterrichtsschluss achten die Lehrkräfte darauf, dass die Tafeln gewischt, die Stühle auf die Tische gestellt und die Fenster geschlossen werden.
Essen und Trinken in  Fachräumen und in der Bibliothek sind grundsätzlich nicht erlaubt. In den Klassenzimmern können die Schülerinnen und Schüler zum Stundenwechsel Getränke zu sich nehmen. Die Aufnahme von Getränken während des Unterrichts ist  nur nach Rücksprache mit dem Lehrer möglich. Offene Getränke (z. B. aus dem Automaten) dürfen nur im Erdgeschoss  eingenommen und nicht in die Klassenzimmer und Fachräume mitgenommen werden. Kaugummikauen wie auch Kaffeetrinken während des Unterrichts sind nicht gestattet.

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7. Rauchen und Alkohol



Der Konsum alkoholischer Getränke ist innerhalb des Schulgeländes untersagt. Über Ausnahmen von diesem Gebot kann die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulforum entscheiden. Dieses Einvernehmen besteht grundsätzlich für alle Schulveranstaltungen, an denen zu einem erheblichen Teil auch Erwachsene teilnehmen. An Schülerinnen und Schüler wird nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises im  Rahmen der Jugendschutzbestimmungen Alkohol ausgegeben.
Das Rauchverbot auf dem Schulgelände gilt ausnahmslos.

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8. Fehlen im Unterricht, Beurlaubungen, Befreiungen



Die Mitteilung über das krankheitsbedingte Fehlen im Unterricht erfolgt durch die Erziehungsberechtigten  telefonisch (Tel. Nr.: 08682/8932-0) vor Unterrichtsbeginn oder durch eine von den Eltern unterschriebene Mitteilung, die vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat abgegeben wird.
Bei Erkrankungen  legt der Schüler beim Wiederbesuch in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung vor.  Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen, das nur dann als hinreichender Nachweis anerkannt werden kann, wenn es zum Zeitpunkt der aktuellen Erkrankung ausgestellt wurde. Volljährige Schülerinnen und Schüler gehen genauso vor, legen im Falle einer telefonischen Benachrichtigung der Schule spätestens nach zwei Tagen eine schriftliche Mitteilung vor.
Lehrkräfte der ersten Unterrichtsstunde veranlassen nach Feststellung der Anwesenheit in den Klassen 5 – 10 eine Mitteilung an das Sekretariat Diese Mitteilung soll innerhalb der ersten zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn erfolgen.
Beurlaubungen können nur in dringenden, eng begrenzten Fällen und keinesfalls für Urlaubsreisen durch die Schulleitung ausgesprochen werden. Sie werden i. d. R. wenigstens zwei Tage vorher beantragt.
Befreiungen vom Unterricht müssen vom Lehrer der aktuellen Unterrichtsstunde bzw. der folgenden Unterrichtsstunde oder von einem Mitglied der Schulleitung auf einem Formblatt bestätigt werden. Die Erziehungsberechtigten werden telefonisch informiert, wenn eine Schülerin oder ein Schüler vorzeitig aufgrund einer Befreiung das Schulgelände verlässt.
Begibt sich ein Schüler aus Krankheitsgründen während der Schulzeit ins Krankenzimmer, so werden Beginn und Ende seines Aufenthaltes in einer Liste im Sekretariat registriert. Am nächsten Schultag legt er in der Schule eine Entschuldigung und Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten über den Aufenthalt im Krankenzimmer vor.

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9. Schlusswort



Nur wenn die Bestimmungen der Hausordnung in unserem Bewusstsein lebendig werden, wird sie ihren eigentlichen Sinn erfüllen können, akzeptiert und nicht nur als Notwendigkeit empfunden werden. Deshalb ist es wichtig, dass die gesamte Schulfamilie aktiv an der Einhaltung dieser Regeln mitwirkt.

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